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  • Gerichtsentscheidung

    VG München: Prüfungsrecht, Erste Juristische, Staatsprüfung, Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeit mit „ungenügend“ (0 Punkte), Schriftliche Prüfungsarbeit ist die Bearbeitung im Prüfungsheft, Kein Anspruch auf Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeit auf Konzeptpapier, Pflicht zur Benutzung des Prüfungshefts ist eine Regelung des Geschäftsgangs der Prüfung und unterliegt nicht dem Vorbehalt des Gesetzes, Pflicht zur Verwendung des Prüfungshefts nicht willkürlich oder unverhältnismäßig, Keine Besonderheiten des Einzelfalls

    Urteil vom 20.12.2022 – M 4 K 22.4098

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  • Erste Juristische
  • Kein Anspruch auf Bewertung der schriftlichen Prüfungsarbeit auf Konzeptpapier
  • Keine Besonderheiten des Einzelfalls
  • Pflicht zur Benutzung des Prüfungshefts ist eine Regelung des Geschäftsgangs der Prüfung und unterliegt nicht dem Vorbehalt des Gesetzes
  • Pflicht zur Verwendung des Prüfungshefts nicht willkürlich oder unverhältnismäßig
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